Archiv der Rechtsdokumente
Frühere Fassungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung mit ihrem Gültigkeitszeitraum. Jede Fassung kann online gelesen oder als PDF heruntergeladen werden.
Version 1.0
Gültig vom 11. Februar 2026 bis 31. Oktober 2026
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Korrekturen der Fassung 1.1 vor dem Inkrafttreten
- 5. Oktober 2026: Datenschutzerklärung Abschnitte 2.3, 3, 4, 6.1, 6.2, 6.3, 7 und 9 — berichtigte Beschreibung des KI-Assistenten. Die bisherige Fassung gab an, dass Daten vor der Übermittlung an den KI-Anbieter anonymisiert werden. Das war nicht zutreffend. Die neue Fassung beschreibt, was übermittelt wird: Ihre Frage und die für die Antwort benötigten Portalinhalte einschließlich der darin genannten Personennamen. E-Mail-Adressen und Telefonnummern in diesen Inhalten ersetzen wir vor der Übermittlung durch Platzhalter; die Ersetzung erfasst möglicherweise nicht jede Schreibweise. Berichtigt wurden auch die Bezeichnung des KI-Anbieters (Anthropic Ireland, Limited), der Ort der Verarbeitung und die Speicherdauer beim Anbieter. Die Korrektur erfordert keine erneute Annahme der Bedingungen oder der Datenschutzerklärung.
- 5. Oktober 2026: Nutzungsbedingungen Art. 7.1 und 7.3 — der KI-Anbieter wird allgemein bezeichnet; der Vertragspartner ist in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 4, genannt. Die Korrektur ändert keine Rechte oder Pflichten und erfordert keine erneute Annahme der Bedingungen.
- 5. Oktober 2026: DPA Art. 2.2, 7.1 und 10.1 (tschechische, deutsche und spanische Fassung) — berichtigte Nummern der in Bezug genommenen Artikel der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Die slowakische und die englische Fassung bleiben unverändert. Die Korrektur ändert den Inhalt der Verpflichtungen nicht und erfordert keine erneute Annahme der Bedingungen. In Art. 6.2 und 7.1 (alle Sprachfassungen) wurde die Bezeichnung des KI-Anbieters auf den Vertragspartner Anthropic Ireland, Limited (Irland) berichtigt und der Ort der Verarbeitung präzisiert; Anbieter und Umfang der Verarbeitung bleiben unverändert.
- 1. Oktober 2026: DPA Art. 6.2 und neuer Art. 6.4 — präzisierte Beschreibung des Anbieters der Hosting-Infrastruktur und ergänzte Bereitstellung seiner Identität und Garantien für den Administrator der Organisation auf Anfrage. Datenschutzerklärung Abschnitt 4.1 — dieselbe Präzisierung. Die Änderungen erweitern den Umfang der Verarbeitung nicht und erfordern keine erneute Annahme.